Satzung



1. Abschnitt: Selbstversta?ndnis, Ziele, Name und Sitz

§ 1 Selbstversta?ndnis

1. Die Junge Union Berlin-Mitte ist eine selbststa?ndige politische Vereinigung junger Menschen mit christlichem, demokratischem und sozialem Bewusstsein.
2. Sie setzt sich zur Aufgabe, die Anliegen der jungen Generation in der Arbeit der CDU zu wahren, junge Menschen an politische Verantwortung heranzufu?hren und die politische Arbeit und Entwicklung der CDU zu fo?rdern.
 

§ 2 Ziele

Die Junge Union Berlin-Mitte setzt sich insbesondere dafu?r ein,
  1. die Belange junger Leute in der CDU sowie gegenu?ber Beho?rden, Verba?nden und anderen Organisationen zu vertreten,
  2. die politische Willensbildung in der CDU, in der Jungen Union und im o?ffentlichen Leben zu fo?rdern,
  3. die Ideen von CDU und Junger Union zu verbreiten, fu?r ihre Ziele zu werben und neue Mitglieder zu gewinnen,
  4. die Mitglieder u?ber alle wichtigen politischen Fragen zu unterrichten und sie zur Teilnahme an der praktischen Politik anzuregen,
  5. auf die Aufstellung qualifizierter junger Leute in der CDU als Bewerber fu?r Wahlen zu Volksvertretungen hinzuwirken,
  6. die Erinnerung an die Teilungsgeschichte lebendig zu halten.

§ 3 Name und Sitz

1. Der Kreisverband ist die Organisation der Jungen Union Deutschlands, Landesverband Berlin, im Bezirk Mitte von Berlin.
2. Er fu?hrt den Namen „Junge Union Berlin-Mitte“. Seine Ortsverba?nde fu?hren zusa?tzlich ihre eigenen Namen.
3. Sein Sitz ist Berlin-Mitte.
 

2. Abschnitt: Aufbau des Kreisverbandes

§ 4 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft regelt sich nach den Vorschriften des Landesverbandes der Junge Union Berlin.
§ 5 Kreisvorstand
Der Kreisvorstand besteht mindestens aus
1. dem Kreisvorsitzenden,
2. bis zu vier stellvertretenden Kreisvorsitzenden,
3. dem Schatzmeister.
Es kann zudem gewa?hlt werden,
1. ein Kreisgescha?ftsfu?hrer,
2. ein Schriftfu?hrer,
3. und bis zu neun Beisitzer.
U?ber die Gro?ße des Vorstands entscheidet die Mitgliederversammlung vor Eintritt in den Wahlgang. 
 

§ 6 Gescha?ftsfu?hrender Kreisvorstand

Der gescha?ftsfu?hrende Kreisvorstand besteht aus dem Kreisvorsitzenden, den Stellvertretern, dem Schatzmeister und dem Kreisgescha?ftsfu?hrer, soweit gewa?hlt.
Der Kreisvorstand kann per Beschluss Aufgaben auf den Gescha?ftsfu?hrenden Kreisvorstand u?bertragen.
 

§ 7 Beratende Sitzungsteilnahme

An den Sitzungen des Kreisvorstandes nehmen mit beratender Stimme teil:
  1. Mitglieder des Landes- oder Bundesvorstandes der Jungen Union, die dem Kreisverband angeho?ren,
  2. der Vorsitzende der Berliner Schu?ler Union Mitte oder dessen Vertreter.
  3. die Ortsvorsitzenden der Ortsverba?nde der Jungen Union Berlin-Mitte.

§ 8 Sitzungsleitung und -einberufung

Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Kreisvorsitzenden einberufen und von ihm oder einem Stellvertreter geleitet. Der Kreisvorstand muss auf Antrag eines Viertels seiner gewa?hlten Mitglieder binnen einer Woche einberufen werden.
 

§ 9 Ausscheiden des Kreisvorsitzenden

Legt der Kreisvorsitzende sein Amt nieder, entscheidet der Kreisvorstand mit einfacher Mehrheit daru?ber, welcher der stellvertretenden Kreisvorsitzenden den Kreisvorsitz gescha?ftsfu?hrend u?bernimmt. Scheidet ein anderes Kreisvorstandsmitglied aus, so wird sein Ressort erforderlichenfalls durch Vorstandsbeschluss einem der verbleibenden Vorstandsmitglieder u?bertragen. Scheiden der Kreisvorsitzende und seine Stellvertreter aus, muss der gesamte Vorstand innerhalb eines Monats neu gewa?hlt werden.
 

§ 10 Kooptationen

Zusa?tzlich zu den Kreisvorstandsmitgliedern nach § 2, ko?nnen weitere Mitglieder des Kreisverbandes fu?r eine bestimmte Zeit oder fu?r die Dauer der Wahlperiode in den Kreisvorstand kooptiert werden. U?ber die Kooptation beschließt der Kreisvorstand mit einfacher Mehrheit.
Die Kooptation endet:
  1. durch den Verzicht der kooptierten Person,
  2. durch Ablauf der Zeit, fu?r die die Kooptation erfolgte,
  3. durch Beschluss des Kreisvorstandes oder der Kreisversammlung mit einfacher Mehrheit.

§ 11 Aufgaben des Kreisvorstandes

Der Kreisvorstand leitet den Kreisverband und fu?hrt dessen Gescha?fte. Er fu?hrt außerdem die Beschlu?sse der Kreisversammlung durch. Der Kreisvorsitzende vertritt den Kreisverband mit einem Mitglied des Gescha?ftsfu?hrenden Kreisvorstandes nach außen.
 

§ 12 Arbeitskreis Politik

Der Arbeitskreis Politik (AK Politik), ist ein sta?ndiger offener Arbeitskreis der Jungen Union Berlin-Mitte, dessen Ziel und Aufgabe insbesondere die inhaltliche Aufarbeitung aktueller Themen und die Beratung des Kreisvorstandes ist. Vorsitzender und Stellvertretender Vorsitzender des AK Politik werden vom Kreisvorstand der Jungen Union Berlin-Mitte auf Vorschlag in geheimer Wahl gewa?hlt. Beschlu?sse des AK stehen unter dem Zustimmungsvorbehalt des Kreisvorstandes.
 

§ 13 Ehren- und Fo?rdermitglieder

Die Jahreshauptversammlung der Jungen Union Berlin-Mitte kann Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder auf Vorschlag des Vorstandes wa?hlen. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende ko?nnen nur per Beschluss des Vorstandes von Veranstaltungen und Sitzungen der Jungen Union Berlin-Mitte oder seiner Organe ausgeschlossen werden. Der Ehrenvorsitzende kann mit beratender Stimme an Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen.
 

3. Abschnitt: Schlussvorschriften

§ 14 Anwendung erga?nzender Vorschriften

Fu?r alle Fa?lle, die nicht durch diese Satzung geregelt werden, finden die Satzung der Jungen Union Berlin, sowie der Jungen Union Deutschlands und ersatzweise die Landesverbandssatzung der Berliner CDU sowie das Statut der CDU Deutschlands Anwendung.

§ 15 Inkrafttreten

Eine von der Kreisversammlung beschlossene oder gea?nderte Satzung tritt am Tage ihrer Genehmigung durch den Landesausschuss der Jungen Union Berlin in Kraft.

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